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Fan-Fehlverhalten
Drei Drittligisten mit Geldstrafe belegt

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Fan-Fehlverhalten: Drei Drittligisten mit Geldstrafe belegt
Foto: firo

Erneut müssen drei Klubs der 3. Liga für das Fehlverhalten der eigenen Anhänger zahlen. In der Summe 27.300 Euro.

Das DFB-Sportgericht hatte wieder einiges zu tun. In den letzten Tagen gab es Post für drei Drittliga-Vereine. Sie müssen zahlen. Der Reihe nach.

Fall 1: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfB Lübeck im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.850 Euro belegt.

Vor und während des Drittligaspiels gegen den TSV 1860 München am 23. Januar 2024 zündeten Lübecker Zuschauer mindestens 29 Bengalische Feuer und mindestens zwei Blinker. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Fall 2: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 10.150 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels beim VfB Lübeck am 23. Januar 2024 zündeten Münchner Zuschauer mindestens elf Bengalische Fackeln und Blinker. Darüber hinaus brannten Münchner Anhänger in der 8. Minute des Drittligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 3. Februar 2024 mindestens 18 Rauchkörper ab. Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

Fall 3: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 6300 Euro belegt.

Kurz vor Beginn des Drittligaspiels bei Borussia Dortmund II am 13. Februar 2024 zündeten Münsteraner Zuschauer 15 Blinker und kurz danach einen Rauchkörper. Darüber hinaus brannten Münsteraner Anhänger im Verlauf der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels gegen den MSV Duisburg am 23. Februar 2024 zwei Bengalische Fackeln ab. Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

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